Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 2.

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Frage Nr. 1 - Was für eine Immobilie soll es für mich sein?

Diese Frage beinhaltet mehrere Antworten.

Zunächst müssen Sie für sich klären, welcher Art Ihre Spanienimmobilie sein soll.

Apartment

Dieses kommt einer Eigentumswohnung gleich, wie Sie es bestimmt aus Deutschland kennen. Sie haben die Wahl zwischen einer gebrauchten Bestandsimmobilie, einem schlüsselfertigen Neubau oder einen geplanten Projekt mit Kauf vom Grundriss.

Sie erwerben ein Apartment in einer Wohnanlage oder einem Apartmenthaus.

Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal). Hierzu gibt es in notarieller Form eine Teilungserklärung (escritura de división horizontal). Hierin wird der gesamte Wohnkomplex beschrieben. Im Detail aufgeführt sind (nicht abschließend): umbaute Fläche, nutzbare Fläche, Etage, weitere Räume wie z.B. Keller, Lagerräume oder Garagen.

Berechnet aus der Gesamtfläche des Gebäudes, wird im Verhältnis zum eigenen Apartment, ein sogenannter Miteigentumsanteil berechnet. Diese werden in der Teilungserklärung (escritura de división horizontal) jeweils unter einer eigenen Ordnungsnummer festgehalten.

Durch die Teilungserklärung entstehen sogenannte Sondereigentumsrechte. Hierzu gehört selbstverständlich das erworbene Apartment, aber auch solche Gebäudeteile, welche separat und individuell genutzt werden und daher nur einem Eigentümer zur alleinigen Nutzung zugeordnet sind.

Darunter können fallen: Garage, PKW-Stellplatz, Kellerraum, Gartenfläche, Balkon, Terrasse, Solarium (Dachterrasse).

Als Gemeinschaftseigentum werden alle Teile des Gebäudekomplexes bezeichnet, welche nicht explizit in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen sind.

Dies sind beispielsweise die Fundamente, tragende Wände, das Dach, das Treppenhaus, der Fahrstuhl, der Swimmingpool, die Fitnessanlage, der Garten. Aber auch die Versorgungsanlagen wie z.B. Radio-, TV- und Internet-Installationen, die Hauselektrik, Telefonleitungen, Wasser- und Abwasserleitungen sowie zentrale Klima- und Heizungsanlagen.

Sie wohnen also in einer mehr oder weniger großen Gemeinschaftsanlage mit einer Eigentümergemeinschaft, welche in einer Eigentümerversammlung eine Satzung verabschiedet und eigene Statuten aufstellt. Diese soll die individuellen Bedürfnisse und die örtlichen Gegebenheiten für alle Bewohner verbindlich regeln. Hier bekommt die gegenseitige Rücksichtnahme einen besonderen Stellenwert.

Dies gilt auch für ein Duplex (Apartment auf 2 Ebenen), ein Penthouse, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte innerhalb einer Gemeinschaftsanlage.

Chalet, Bungalow oder Villa

Hier müssen Sie sich folgendes fragen:

Möchte ich eine gebrauchte Bestandsimmobilie erwerben, soll es ein schlüsselfertiger Neubau sein oder möchte ich sogar individuell nach meinen persönlichen Vorlieben ganz neu Bauen?

Da Sie ja alleiniger Eigentümer werden, findet das Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) hier keine Anwendung. Mehr lesen Sie in Teil 3.