5 Fallen beim Immobilienverkauf - unbedingt beachten!
Der Immobilienverkauf ist oft eine sehr komplexe, wie auch zeitraubende Angelegenheit von großer finanzieller Tragweite. Da den Eigentümern in vielen Fällen das Wissen und die Zeit fehlt, den Verkauf sachgemäß in die Wege zu leiten, kommt es oft zu typischen Fehlern beim Immobilienverkauf.
Den Verkauf Ihrer Immobilie sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es lauern jede Menge Fallen, in die Sie tappen können.
? Falle 1- Sie schalten eine Anzeige ohne Energieausweis
Angaben aus dem Energieausweis sind in Immobilienanzeigen gesetzlich vorgeschrieben. Der Energieausweis muß bei einem Besichtigungstermin vorliegen, ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
? Falle 2 - Sie wählen den falschen Verkaufspreis
Ist der Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld. Ist er zu hoch, wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter.
? Falle 3 - Sie geben die Verantwortung an den Notar ab
Ein Notar hat lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Kaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen. Er achtet dabei nicht auf Ihre persönlichen Interessen.
? Falle 4 – Sie lassen Verhandlungstricks unwissend zu
Ihr potenzieller Käufer kann versuchen, den Preis zu drücken - vielleicht auch in allerletzter Minute beim Notar. Fordern Sie etwas mehr als Ihr Anfangspreis – so bleibt Ihnen noch Verhandlungsspielraum.
? Falle 5 - Sie haben keine schriftliche Finanzierungsbestätigung
Hat der Käufer wirklich eine gute Bonität? Damit Sie sicher gehen können, dass Sie Ihr Geld auch bekommen, sollten Sie sich vor der Beauftragung des Notars immer eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank vom Käufer geben lassen. Gibt der Käufer an, dass er das Geld auf seinem Konto hat, dann verlangen Sie einen schriftlichen Kapitalnachweis der Bank!
Wie wäre es, wenn Sie sich zurücklehnen und wir den kompletten Immobilienverkauf für Sie übernehmen?
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
Telefon: 05173 – 24604 oder 0163 – 6051404