Wohnen im Altbau: Dies sind keine Mietmängel
Für die einen ist es ein Traum, andere würden es nie tun: in eine Altbauwohnung ziehen.
Denn so ein Altbau hat zwar mit seinen hohen Decken und großen Flügeltüren seinen Charme, doch leider auch seine Macken. So gehören knarrende Dielen oder zugige Fenster zum Altbau dazu, wie das Salz in der Suppe. Oder nicht?
Was sind eigentlich Mietmängel in einem Altbau, die Sie beanstanden können und welche Macken gehören einfach dazu und müssen vom Mieter hingenommen werden?
Wir geben einen kurzen Überblick.
?Hier können Sie keinen Mangel geltend machen, dass gehört zu einer Altbauwohnung:
- Dielenfußboden, der bei jedem Tritt quietscht und knarrt
- Holzfenster, durch die der Wind zieht
- Wände, die schief und krumm sind
Nur erhebliche Beeinträchtigungen berechtigten zur Mietminderung. In allen anderen Fällen sind die Mängel vor Übernahme der Wohnung erkennbar, sodass keine Mietminderung geltend gemacht werden kann.
? Das müssen Sie trotz Altbau nicht hinnehmen
- Elektrik, die hoffnungslos veraltet ist.
Hier wurde ein Mindeststandard festgelegt, den Altbauwohnungen zu erfüllen haben. Danach sollten zwei Elektrogroßgeräte problemlos gleichzeitig betrieben werden können.