Vermietung an Angehörige
Jemand in der Verwandtschaft sucht eine Wohnung? Viele Menschen sind dann geneigt, eine im Besitz befindliche Immobilie an die eigene Familie zu vermieten. Schnell per Handschlag ausgemacht, günstige Miete und fertig? So einfach ist’s dann doch nicht. Zumindest dann nicht, wenn Sie Ärger mit dem Finanzamt vermeiden wollen.
Ob Familie oder nicht: Sie sollten einen gültigen Mietvertrag aufsetzen, der die Mietkonditionen regelt. Es gelten weiterhin die ganz normalen Pflichten eines Mietverhältnisses: Jährliche Nebenkostenabrechnungen gehören definitiv dazu. Selbst dann, wenn Sie an die eigenen Kinder vermieten sollten.
Übrigens: Es kann finanziell und steuerrechtlich Sinn ergeben, die eigene Immobilie an nahe Angehörige vergünstigt zu vermieten. Allerdings sollten Sie damit nicht übertreiben: Möchten Sie als Vermieter den vollen Werbungskostenabzug nutzen, so dürfen Sie die Immobilie nicht unter 66% des ortsüblichen Mietspiegels vermieten.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gern weiter.
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
Iris und Stefan Lange