Besenrein: Was bedeutet das bei der Wohnungsübergabe?
Sobald der Umzug und somit die Übergabe der Wohnung ansteht, wird die Klausel des Mietvertrages interessant, welche den Endzustand des Mietobjektes thematisiert.
Steht im Mietvertrag explizit, dass Sie die Wohnung in einem ?besenreinen Zustand ? hinterlassen müssen, so kommen die folgenden Anforderungen auf Sie zu:
?Der Boden muss gründlich gefegt oder gesaugt werden.
?Eventuelle Flecken auf dem Boden sollten zusätzlich nass gewischt werden.
?Grobe Verschmutzungen an Böden/Decken/Wänden müssen entfernt werden.
?Spinnweben müssen beseitigt werden.
?Grobe Verschmutzungen an Fenstern und Türen, wie beispielsweise Klebereste, sollten nicht übergangen werden.
?Balkon- oder Terrassenboden fegen und Spinnweben entfernen.
?Eventuell vorhandene Einbauschränke putzen.
?Einbauküchen sollten grob gereinigt werden. Alle Oberflächen von Fettflecken befreien.
?Verkalkungen im Badezimmer und in der Küche sind ebenfalls Teil der Definition “besenrein” und müssen beim Auszug beseitigt worden sein.