Darf das Rauchen in der Mietwohnung verboten werden?

Rauchen in der Mietwohnung und die potenzielle Belastung/Gesundheitsgefährdung anderer Mieter durch Raucher sind seit Jahren in der Diskussion und führen oft zu Streit zwischen Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen.

Wie sieht es also aus? Dürfen Mieter in der Wohnung soviel rauchen, wie sie möchten? Eins ist sicher: Die Zeiten ändern sich.

Während der Bundesgerichtshof das Rauchen in der Wohnung vor einigen Jahren noch als “normale Nutzung der Wohnung” erachtet und festgelegt hat, wird heute auf das Thema “Rauchen in der Wohnung” anders geblickt.

Ein pauschales Rauchverbot und eine allgemeine “Rauchgenehmigung” gibt es beides definitiv nicht. Entscheidender Maßstab ist heutzutage, wie stark die Beeinträchtigung der nichtrauchenden anderen Parteien ist und wie lange diese Beeinträchtigung dauert.

In einem Gerichtsurteil wurde einer Mietminderung aufgrund von starkem Rauchen des Nachbarns stattgegeben, da die betroffenen Mieter das eigene Fenster nicht mehr öffnen konnten, ohne dass der Rauchgeruch direkt in ihre Wohnung zog.

In einem anderen Fall wurde eine Mietminderung allerdings abgelehnt, da die Beeinträchtigung durch das Rauchen nur zeitlich begrenzt nachgewiesen werden konnte.

Wie immer gilt: Bevor es gar zum (Rechts-)Streit um das Rauchen in der Mietwohnung kommt, ist es immer sinnvoll, sich zunächst mit Nachbar und Vermieter zu verständigen und so zu einer gütlichen Lösung mit allen Parteien zu kommen.

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