Mitte November des letzten Jahres hat der deutsche Bundestag das Klimapaket beschlossen. Die einzelnen Regelungen betreffen auch Eigenheimbesitzer. Was sich für Immobilieneigentümer ändert, erfahren Sie hier.
Verbot von Ölheizungen für Neubauten: Mit Inkrafttreten des Klimapakets gibt es ein Verbot für Ölheizungen bei Neubauten. Zuschüsse soll es für diejenigen Immobilieneigentümer geben, die sich dazu entschließen, alte Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundlichere Modelle zu tauschen.
Förderung von Sanierungsmaßnahmen: Auch der Austausch von alten Fenstern oder die Dämmung von Dächern und Wänden sollen gefördert werden. Die Förderung funktioniert hier entweder über die KfW oder durch Steuerabzug für alle Steuerklassen. Beispielsweise bei einer Einblasdämmung für zweischaliges Mauerwerk (oftmals Häuser aus den 60er Jahren in Norddeutschland) erhalten Sie von der KfW einen Zuschuss von 20 %, wenn ein Energieberater vorab eine Beratung durchgeführt hat.
Erhöhung von Erdgas- und Heizölpreisen: Im Zuge des Klimapakets wird der Verbrauch von Erdgas und Heizöl und das daraus entstehende CO² bepreist. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch müsste im Jahr 2021 mit Mehrkosten von etwa 50.- Euro gerechnet werden. Im weiteren Verlauf könnten die Mehrkosten auf etwa 300.- Euro im Jahr ansteigen.
Gute Nachrichten gibt’s hingegen beim Strompreis: Während die Kosten für Strom in den letzten Jahren teils deutlich gestiegen sind, sollen Änderungen an der EEG-Umlage zu einer Entlastung der Verbraucher führen.