Haustürschlüssel abgebrochen - zahlt Mieter oder Vermieter?
Man ist in Eile, alles muss schnell gehen und auf einmal ist der Haustürschlüssel abgebrochen. Oder alles ist wie immer, aber der Schlüssel schließt irgendwie nicht richtig. Bei der nächsten Drehung dann das Dilemma – der Schlüssel bricht ab.
Doch wer zahlt, wenn der Haustürschlüssel abbricht?
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Grundsätzlich gilt:
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich eine Immobilie in einem vertragsgemäß zum Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Dazu gehören auch die Schlösser der Hauseingangstüren.
Bricht also ein Schlüssel aufgrund von Materialschwäche ab oder ist ein Schloss verzogen, sodass sich der Schlüssel verkantet und bricht, übernimmt der Vermieter die Kosten.
Kann dem Mieter der unsachgemäße Gebrauch des Schlüssels nachgewiesen werden, etwa durch unverhältnismäßige Gewalt oder Mutwilligkeit, so kommt dieser für die Kosten auf.
Was aber passiert, wenn sich die Ursache für das Abbrechen des Schlüssels nicht eindeutig feststellen lässt?
Hier muss der Vermieter die Kosten übernehmen, da er dem Mieter die „Schuld“ nicht nachweisen kann.
?Tipp ?:
Ggf. kann der Mieter die private Haftpflicht- oder Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Die Konditionen hierfür sind der jeweiligen Versicherungspolice zu entnehmen.