Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
Normalerweise wird der Maklervertrag zwischen einem Makler und dem Verkäufer einer Immobilie geschlossen.
Man unterscheidet in der Regel 3 verschiedene Formen des Maklervertrages:
1. Der einfache Maklerauftrag ?
Bei dieser Variante steht es es Ihnen frei, selbst auch einen Käufer für Ihre Immobilie zu suchen bzw. noch weitere Makler parallel zu beauftragen. Dabei sollten Sie beachten, dass sich die Maßnahmen der verschiedenen Personen nicht kannibalisieren und es zu Verwirrungen der Interessenten kommt.
2. Der Makleralleinauftrag ?
Bei dieser Auftragsform verpflichten Sie sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler einzuschalten, Sie dürfen allerdings selbst noch nach Interessenten Ausschau halten. Der beauftragte Makler verpflichtet sich, für Sie zum Einsatz von Zeit und Kosten tätig zu werden – und das gemäß geltender Rechtsprechung „aktiv und rege”.
3. Der qualifizierte Makleralleinauftrag ?
Dies ist die gängigste von allen Vertragsarten und ein Großteil der Makler greift zu dieser Variante. Hier gilt: Es darf kein anderer Makler parallel beauftragt werden und - sollten an Sie Interessenten direkt herantreten - müssen Anfragen an den Makler weiterleiten, damit dieser die Vertragsverhandlungen führen kann.
Wichtig: Mit der Reform des Maklergesetzes ist ein Maklervertrag für den Verkauf "auf Zuruf" oder per Handschlag nicht mehr möglich. Dieser bedarf jetzt immer der Textform!
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