Eigenbedarf anmelden, aber wie?

Sie möchten Eigenbedarf anmelden? So geht's!

Sie benötigen Ihre vermietete Wohnung für sich selbst, Angehörige Ihres Haushalts oder eines Ihrer Familienmitglieder?

Wir erklären Ihnen in Kürze die notwendigen Schritte für Ihre Eigenbedarfserklärung.  

Wichtige ist in erster Linie Ihr Kündigungsschreiben an den derzeitigen Mieter. Diese muss folgende Angaben beinhalten:

lange und lange immobilien blog kw 22 2021 Beitrag191➡️ Begründung des Wohnbedarfs

➡️ Benennung der Person, die die Wohnung beziehen wird

➡️ Bei nicht eigener Nutzung, das familiäre Verhältnis der Person, die einziehen wird

➡️ Information über das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters inkl. der Form- und Fristerfordernis

➡️ Im Falle einer zur Verfügung stehenden Alternativwohnung, muss diese angeboten werden.

Beachten Sie, dass auch bei Eigenbedarf die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, die sich entsprechend nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten.

Um mögliche Formfehler bei der Eigenbedarfskündigung zu vermeiden, empfehlen wir hier immer den Rat eine Fachanwaltes für Immobilien- bzw. Mietrecht hinzuzuziehen!

lange und lange immobilien blog kw 22 2021 Beitrag171

Sie möchten gerne detaillierte Informationen oder haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gern bei uns.

Ihr Team von Lange und Lange Immobilien.

Telefon: 05173 - 24604  oder  0163 - 6051404

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

Die Inhalte des Artikels sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.