Eigenbedarfsanmeldung
Einem Mieter zu kündigen, ist oft nicht einfach. Zumindest dann nicht, wenn er seine Miete pünktlich bezahlt und sich nichts zu Schulden kommen lässt. Das Mietrecht sieht aber die Möglichkeit vor, einem Mieter zu kündigen, wenn Eigenbedarf besteht.
Wie ist dieser Eigenbedarf definiert?
Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Angehörige, wie etwa erwachsene Kinder. Der Eigenbedarf darf nicht unter Vortäuschung falscher Tatsachen angemeldet werden, ansonsten kann der aktuelle Mieter eventuell Schadensersatz fordern.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, wenn der Mieter weniger als fünf Jahre in der Wohnung wohnt. Wohnt der Mieter bereits zwischen fünf bis acht Jahren in der Wohnung, so erhöht sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Darüber hinaus liegt die Kündigungsfrist bei neun Monaten.
Um in der Eigenbedarfskündigung Formfehler zu vermeiden, sollte das Kündigungsschreiben von einem Rechtsanwalt gegengelesen oder verfasst werden. Optimalerweise mit dem Fachgebiet Mietrecht.