Bauen auf fremdem Grundstück - ist das sinnvoll?
Eigenes Haus auf fremdem Grundstück? Mithilfe des Erbbaurechts geht das. Was das ist, welche Vor- und Nachteile und für wen es sinnvoll ist, sagen wir Ihnen hier.
Unter Erbbaurecht versteht man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu errichten.
Der Bauherr zahlt hier an den Eigentümer des Grundstücks pro Jahr den Erbbauzins, der frei verhandelbar ist und in der Regel zwischen 3 und 6 % des Nettobaulandwertes liegt. Nach der vereinbarten Vertragslaufzeit – in der Regel 50 bis 99 Jahre – endet das Erbbaurecht. Das Gebäude geht dann in den Besitz des Grundeigentümers über, gegen einen finanziellen Ausgleich. Die Möglichkeit der Vertragsverlängerung wird oftmals eingeräumt.
Vorteile ?
- Der Kaufpreis für das Grundstück entfällt (verringerte Kreditlast).
- Der Erbbauzins liegt in bezahlbarem Rahmen.
- Der Erbbauberechtigte hat das Recht, seinen vertraglichen Anspruch zu vererben oder zu verkaufen.
Nachteile ?
- Ein Kredit ist irgendwann getilgt, der Erbbauzins fällt über die gesamte Laufzeit an.
- Ein Verkauf des Gebäudes ist durch die begrenzte Vertragslaufzeit schwieriger.
- Nach Ende der Laufzeit erhält der Eigentümer des Gebäudes nur eine angemessene Entschädigung und nicht den kompletten Gegenwert des Bauwerkes.
- Es kann nicht der komplette Kaufpreis finanziert werden. In der Regel nur 30 % max. 40 % des Kaufpreises. Der Rest muss durch Eigenkapital abgedeckt sein. Weil das Grundstück des Grundstücksbesitzers belastet wird und dieser in der Regel keine höhere Grundschuld zulässt.
Fazit: Sinnvoll ist das Bauen mit Erbbaurecht für all jene, die nur einen begrenzten finanziellen Spielraum haben und sich Grundstück und Hausbau zusammen nicht leisten können.
Beispielsweise bei uns am Uetzer Spreewaldsee unterliegen fast alle Grundstücke dem Erbbaurecht.
Bei Fragen zum Kauf oder Verkauf bezüglich Erbbaurecht kontaktieren Sie uns gern:
05173 - 24604 oder per