Hausverkauf als Erbengemeinschaft
Bei einer Erbengemeinschaft, sprich wenn mindestens zwei Erben gemeinschaftlich ein Haus erben, kann der Verkauf des Hauses zur echten Herausforderung werden. Im Idealfall streben alle Miterben gemeinschaftlich eine Auflösung der Erbengemeinschaft an, um die Immobilie verkaufen und zu gleichen Teilen vom Erlös profitieren zu können.
Sie haben mit mehreren Personen ein Haus geerbt, sind also eine Erbengemeinschaft, und wollen dieses nun zusammen verkaufen?
Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:
Neben der Grundvoraussetzung, dass sich alle Erben über den Verkauf der Immobilie einig sein müssen, sollten Sie zunächst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen. Die Miterben werden dann als “Eigentümer in Erbengemeinschaft” eingetragen. Den Nachweis Ihres Erbrechts führen Sie durch einen Erbvertrag, ein öffentlich beglaubigtes Testament oder einen Erbschein.
Solange sich die Immobilie in Besitz der Erbengemeinschaft befindet, zahlt jeder Miterbe anteilig Grundsteuer, Abfallgebühren, sowie Wasser- und Abwassergebühren.
Kommt eine Partei dieser Pflicht nicht nach, sieht das Gesetz vor, dass die anderen Miterben mit ihrem Privatvermögen für denjenigen haften, der nicht zahlt.
Neben der erwähnten Grundsteuer, die in jedem Fall zu entrichten ist, kann auch eine Erbschaftssteuer fällig sein.
Ob diese anfällt, ist davon abhängig, wie hoch der Wert der geerbetn Immobilie geschätzt wird bzw. wie hoch der jeweilige Anteil aus dem möglichen Erlös der Immobilienveräußerung ist.
Kurz und knapp:
- alle Beteiligten müssen zustimmen, es gibt keine Mehrheitsentscheidung
- die Erbengemeinschaft muss als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein
- ein notarieller Kaufvertrag mit dem Käufer muss aufgesetzt werden
Gerne stehen wir Ihnen als erfahrener Immobilienmakler beim Verkauf Ihrer Immobilie im Erbschaftsfall zur Seite und beantworten Ihnen alle Fragen.
Tel.: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404