Mein Kind hat eine Immobilie geerbt - was nun?
Das minderjährige Kind hat überraschend eine Immobilie geerbt. Was nun, fragen Sie sich zu Recht.
Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
✅ Minderjährige dürfen genauso erben wie Erwachsene. Da sie aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig sind, fallen wichtige Entscheidungen das Erbe betreffend und die Vermögensverwaltung – so auch die einer Immobilie – den sorgeberechtigten Eltern oder dem Vormund zu.
✅ Erbt ein minderjähriges Kind eine Immobilie, kann es dort zusammen mit seinen Eltern wohnen. Ebenso ist eine Vermietung bis zu dem Zeitpunkt erlaubt, an dem es volljährig wird und selbst über die Nutzung oder den Verbleib der Immobilie entscheiden darf.
✅ Da die Eltern oder der Vormund immer zum Wohle und im Sinne des Kindes zu handeln haben, ist ein Verkauf der geerbten Immobilie nur nach Prüfung und mit Zustimmung des Familiengerichts/Betreuungsgerichts möglich.
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