Die Flurkarte
Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte, Lageplan. Vier verschiedene Begriffe, die dasselbe bezeichnen und immer dann eine Rolle spielen, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Häusern oder Wohnungen geht.
Welche Informationen beinhaltet eine Flurkarte?
Die Flurkarte ist eine amtliche Karte und bildet eine wesentliche Grundlage im Grundstücksrecht. Sie gibt Auskunft über die Größe und Lage von Grundstücken. In der Flurkarte werden Grundstücke als „Flurstücke” bezeichnet. Jedes Flurstück hat eine fortlaufende Nummer und ist maßstabsgetreu in seiner genauen Größe dargestellt. Der Maßstab variiert zwischen 1:500 und 1:2000. Vor einem Gang zum Notar sollte immer das Grundbuch mit dem Lageplan abgeglichen werden. Gibt es hier Unstimmigkeiten, müssen diese im Vorfeld geklärt werden.
Praxisbeispiel: Bei einem Verkaufsauftrag ist uns aufgefallen, dass die gemeinsame Auffahrt zu einem bebauten Grundstück dahinter, eine eigene Flurstücksnummer hatte und nicht mit im Grundbuch stand. Das Grundstück gehörte dem Nachbarn dahinter und diente aber als Auffahrt für beide Grundstücke. Uns stellte sich die Frage, ob es ein Wegerecht gab? Wir klärten das Wegerecht mit dem Nachbarn ab, welches schließlich ins Grundbuch eingetragen wurde.
Wie gelange ich an einen Flurkartenauszug?
Um einen Flurkartenauszug zu erhalten, den Sie bei einem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung benötigen, müssen Sie diesen beim zuständigen Liegenschaftskataster beantragen. Hierbei fallen Gebühren an, die von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde variieren können. Je nach Ausführung können zwischen ca. 12 € und 50 € anfallen.
Bei einem Verkaufsauftrag besorgen wir die aktuelle Liegenschaftskarte. Diese benötigt unter anderem auch der Kaufinteressent für seine Finanzierungsanfrage bei der Bank.
Haben Sie noch weitere Fragen zur Flurkarte, dann rufen Sie uns an.
Ihr Lange und Lange Immobilien Team
Tel.: 05173 - 24604