Stimmt es, dass der Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten darf?
Ja und Nein!
? Nein, denn das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt!
? Ausnahme: Im Mietvertrag ist vereinbart, dass das Grillen auf dem Balkon tatsächlich untersagt ist. Der Zuwiderhandlung kann dann eine Abmahnung folgen oder sogar die Kündigung.
? Ziehen Rauch oder Qualm in die Nachbarwohnung(en), kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
? Achten Sie auch bitte darauf, wenn das Grillen ein- bis zweimal im Monat erlaubt ist und sie es angekündigt haben, die Belästigung Ihrer Nachbarn durch Rauch so gering wie möglich zu halten!
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