Welche Renovierungen muss ein Mieter übernehmen?
Von Seiten des Mieters muss renoviert werden, was sich durch normales Wohnen im Laufe der Zeit abnutzt und mit Farbe, Tapete und Gips zu beheben ist.
Wohnen hinterlässt Spuren. Doch welche Schäden müssen Sie als Mieter beseitigen und was ist bereits mit der Miete abgegolten?
Normale Abnutzungsspuren sind mit der Miete abgegolten. Einige notwendige Renovierungsarbeiten können jedoch im Rahmen sogenannter Schönheitsreparaturen auf Sie als Mieter übertragen werden.
Laut Gesetz ist die Übertragung folgender Arbeiten zulässig:
✅ Decken & Wände: Tapezieren, streichen oder kalken
✅ Heizkörper, inkl. Heizrohre: Anstreichen
✅ Türen: Innentüren – Streichen; Außentüren – Anstreichen der Innenseiten
✅ Fenster: Streichen der Innenseiten
✅ Einbauschränke: Streichen oder Lackieren von Einbauschränken
Verursachte Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen Sie ebenfalls beseitigen.
Dazu gehören:
? die Beseitigung kleinerer Risse im Putz oder Holz im Innenbereich der Wohnung
? das Ausbessern von Dübellöchern an Wänden und in Fliesen
WICHTIG!
Bitte besprechen Sie vorher die Renovierungen aber mit Ihrem Vermieter. Alle anderen Arbeiten (Instandhaltungsarbeiten) sind in der Regel Sache des Vermieters, solange Sie keine größeren Schäden selbst zu verschulden haben.
Alternativ sind die Kosten dem Vermieter zu erstatten.
Übrigens:
Die Renovierung können Sie selbst vornehmen, solange sie fachgerecht ausgeführt wird. Die Durchführung der Maler- und Tapezierarbeiten durch einen Meisterbetrieb ist nicht zwangsläufig nötig.
Haben Sie noch weitere Fragen hierzu, dann kontaktieren Sie uns!
Ihr Lange und Lange Immobilien Team
Tel.-Nr.: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404