Ihr Mieter zahlt nicht - wann dürfen Sie Ihm kündigen?

Aufgeklärt: Mieter zahlt nicht - wann kann ich ihm kündigen?

Ihr Mieter hat bis zum 3. Werktag des Monats Zeit, seine Miete zu zahlen. Tut er das nicht und es liegt eine der folgenden Voraussetzungen vor, können Sie dem Mieter fristlos kündigen.

lange und lange immobilien blog kw 43 2020 0131Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung

▶️ Der Mieter muss mindestens eine vollständige Monatsmiete und zusätzlich einen Teil der darauffolgenden Miete im Rückstand sein.

oder

▶️ Der Mieter hat einen Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten.

Dieser Mietrückstand muss nicht aus zwei hintereinander folgenden Monaten resultieren, sondern kann auch über eine längere Zeit entstehen.

Formalitäten der fristlosen Kündigung

✅ Ihre fristlose Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.

✅ Sie müssen den Kündigungsgrund in dem Schreiben benennen.

✅ Der Grund Ihrer Kündigung muss mit Daten konkretisiert und die Auftretenshäufigkeit des Kündigungsgrundes benannt werden.

lange und lange immobilien blog kw 43 2020 0141? Gut zu wissen!

Dem Mieter wird gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Monaten seine Mietrückstände zu begleichen.

Tut er dies, gilt die Kündigung als unwirksam.

Tut er dies nicht, bleibt die Kündigung wirksam.

Die Anwendung einer derartigen „Schonfrist“ ist nur einmal in zwei Jahren möglich.

Hat der Mieter schon einmal von dieser „Schonfrist“ profitiert, gilt die Kündigung sofort als wirksam.