Immobilien ABC:
H wie Hausrecht
Als Hausrecht wird das Recht eines jeden Eigentümers oder Besitzers (Mieters) einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnet, in seiner Wohnung oder seinem Haus seinen Willen auszuüben. Wird eine Wohnung oder ein Haus vermietet, geht das Recht vom Eigentümer auf den Mieter über.
Das heißt, sie/er darf:
?bestimmen, wer hereinkommen und sich in den Räumen aufhalten darf,
?das Zutrittsrecht von Bedingungen abhängig machen,
?den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken erlauben,
?ein Hausverbot erteilen.