Immobilien ABC: K wie Kaution

Immobilien ABC: K wie Kaution

 

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Wenn man eine Wohnung mietet, ist es ganz üblich, dass der Vermieter eine Kaution fordert. Bei einer Kaution (Mietsicherheit) leistet der Mieter einen bestimmten Geldbetrag an den Vermieter, um so eventuelle aus dem Mietvertrag resultierende Forderungen, z. B. für ausstehende Mietzahlungen oder selbst zu verantwortende Mietschäden, abzusichern. Es dürfen maximal 3 Nettokaltmieten als Kaution vom Vermieter verlangt werden. Diese Mietkaution wird üblicherweise auf einem separaten Konto verwaltet und nach der Mietzeit zurückgezahlt, sollten keinerlei Forderungen ausstehen. Bei Wohngenossenschaften sind dies in der Regel entsprechende Genossenschaftsanteile, welche erworben werden müssen.