Immobilien ABC: U wie
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Oftmals macht man Post vom Finanzamt nicht gerade gerne auf. Doch beim Thema ▶️Unbedenklichkeitsbescheinigung◀️ ist es eine feine Sache.
Haben Sie ein Grundstück erworben oder vererbt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung, um sich beim Notar ins Grundbuch als Besitzer eintragen lassen zu können.
Bei einer ▶️Unbedenklichkeitsbescheinigung◀️ handelt es sich genau um diese Bescheinigung. Diese bekommen Sie vom Finanzamt, wenn Sie die Grunderwerbssteuer bezahlt haben.