Immobilien ABC: U wie Unbedenklichkeits Bescheinigung

 
Immobilien ABC: U wie
Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

lange und lange immobilien blog kw 52 2020 0201

Oftmals macht man Post vom Finanzamt nicht gerade gerne auf. Doch beim Thema ▶️Unbedenklichkeitsbescheinigung◀️ ist es eine feine Sache.

Haben Sie ein Grundstück erworben oder vererbt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung, um sich beim Notar ins Grundbuch als Besitzer eintragen lassen zu können.

Bei einer ▶️Unbedenklichkeitsbescheinigung◀️ handelt es sich genau um diese Bescheinigung. Diese bekommen Sie vom Finanzamt, wenn Sie die Grunderwerbssteuer bezahlt haben.