Immobiliensprechstunde - Gebäudeenergiegesetz

Liebe Leserinnen und Leser,

die Energieeinsparverordnung (EnEv) ist Geschichte.

Zum 1. Nov. 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die EnEV, sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden hier ersetzt bzw. zusammengefasst. Ziel des neuen Gesetzes ist ein sparsamerer Energieeinsatz in Gebäuden. Desweiteren soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich angehoben werden.

Was bedeutet das insbesondere für den Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses?

  • Heizungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume müssen isoliert werden
  • Heizkessel mit Einbau 1990 und älter müssen bei Eigentümerwechsel (Verkauf des Hauses) innerhalb von 2 Jahren ausgetauscht werden
  • Die oberste Geschossdecke zum Dachboden oder das darüber liegende Dach müssen bei einem Eigentümerwechsel ebenfalls innerhalb von 2 Jahren gedämmt werden
  • Ab 2026 gehören Ölheizungen und Kohleöfen zu einer aussterbenden Art. Diese dürfen dann nur noch in streng definierten Ausnahmefällen neu verbaut werden
  • Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht und jedem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Ebenso gibt es Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige.

Bei Mehrfamilienhäusern dürfen Heizungen welche vor 1991 verbaut wurden nicht mehr betrieben werden. Ebenso steht eine über 30 Jahre alte Heizung vor dem Aus. Ausnahmen bestehen bei Niedertemperatur- und Brennwertkessel, sowie bei Nennleistungen von unter 4 Kilowatt und über 400 Kilowatt. Ebenso ist hier die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Dachfläche Pflicht ohne Ausnahme. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Bei allen oben genannten Punkten ist die Art der Ausführung der Maßnahme im Gesetz genau definiert. Daher ist es sinnvoll dies gemeinsam mit einem Energieberater zu planen. Die Kosten für den Berater und die Sanierungen sind förderungsfähig. Es gibt dazu Programme der KfW und des Landes.

Weitere Infos gibt es auch auf der Webseite der niedersächsischen Klimaagentur: www.klimaschutz-niedersachsen.de

Wir hoffen, dass wir Ihnen das neue Gebäudeenergiegesetz etwas näherbringen konnten.

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Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater