Immobiliensprechstunde - gesetzliche Änderungen in 2022 für Immobilienbesitzer

Liebe Leserinnen und Leser,

im neuen Jahr 2022 gibt es wieder viele gesetzliche Änderungen für Immobilienbesitzer. Eine Auswahl daraus ist Thema unserer heutigen Sprechstunde.

Die Reform des Mietspiegelrechts. Diese tritt am 01.07.2022 in Kraft. In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen Mietspiegel erstellt werden. Hier werden einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. Mieter und Vermieter sind auf Anfrage verpflichtet Angaben über ihr Mietverhältnis und Wohnungsmerkmale abzugeben.

Die KfW-Effizienshaus-Förderung-55 für Neubauten ist eingestellt. Neu wird nur noch gefördert, wenn mindestens der Standard KfW-40 erfüllt wird.

Solardachpflicht in manchen Bundesländern. In Niedersachsen gilt diese zunächst nur für gewerblich genutzte Gebäude. Dies gilt dann bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen.

Die Heizkosten werden steigen, da sich die CO2-Steuer erhöht und dies gestaffelt noch jährlich bis 2025.

Stichtag für die Wertermittlung bzgl. der Grundsteuerreform ist der 01.01.2022. Die neue Grundsteuer greift dann ab 2025. Das Finanzamt muss bis Ende Oktober dieses Jahres alle notwenigen Daten für die Neuberechnung einsammeln. Eigentümer sind verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung beim Fiskus einzureichen. Auch werden in den Bundesländern wieder überall unterschiedliche Berechnungsmodelle verwendet. Zukünftig wird es eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke geben. Diese wird deutlicher höher ausfallen als bisher, um mögliche Bodenspekulationen uninteressanter zu machen.

Zensus 2022, dies ist eine Volkszählung in der auch Angaben zu Wohnimmobilien erhoben werden. Eigentümer und Hausverwalter müssen die verlangten Angaben abgeben.

Neue Heizkostenverordnung. Neu installierte Heizkostenzähler müssen fernablesbar sein, alte müssen bis Ende 2026 umgerüstet werden. Sind bereits fernablesbare Heizkostenverteiler oder Zähler installiert, dann müssen Immobilieneigentümer ihren Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen und zwar monatlich.

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Herzliche Grüße und alles Gute!

Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.