Immobiliensprechstunde - gesetzliche Änderungen in 2023 für Immobilienbesitzer

Liebe Leserinnen und Leser,

wir hoffen Sie hatten alle einen guten und gesunden Start in das neue Jahr. Was 2023 in Bezug auf Immobilien so mit sich bringen wird, ist Thema unserer heutigen Sprechstunde.

Zunächst endet die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung zum 31. Januar.

In diesem Jahr wird ein Rückgang beim Neubau von bis zu 70 % erwartet. Für den Zeitraum von Januar bis September 2022 ermittelte das Statistische Bundesamt allein bei Einfamilienhäusern ein Minus von 15,4 %.

Das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wird erneut geändert. Die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 kW sollen von der Einkommensteuer befreit werden. Sowie die Anschaffung von der Mehrwertsteuer befreit sein. Ebenso entfällt die EEG-Umlage, was den Betrieb der Anlagen günstiger macht. Bei Neubauten gelten erhöhte Anforderungen im Neubau, so darf der Primärenergiebedarf maximal bei 55 liegen.

Bei Wohnungsneubau wird die Abschreibungsmöglichkeit verbessert.  Der Afa-Satz wird von 2 auf 3 % erhöht. Bis zum 30.09.23 muss bei Gaszentralheizungen ein hydraulischer Abgleich erfolgen. Dies gilt zunächst für Nichtwohngebäude > 1000 m² Heizfläche und für Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten.

Um Geldwäsche zu erschweren soll entsprechend dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II die Barzahlung beim Immobilienkauf nicht mehr möglich sein. Dies gilt auch für Kryptowährungen.

Vermieter müssen sich jetzt daran gewöhnen, dass sie an der Klimaabgabe fürs Heizen ihrer Mieter beteiligt werden. Die CO2-Abgabe wird zwischen Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Je energetisch schlechter die Immobilie dasteht, desto mehr müssen die Vermieter übernehmen.

Seit dem 01.07.22 ist bereits das Gesetz zur Reform des Mietspiegels in Kraft. Seit dem 01.01.23 müssen nun von den Kommunen die ersten daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllt werden. Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Die Gemeinde Uetze ist diesbezüglich mit einem qualifizierten Mietspiegel sehr gut aufgestellt.

Des Weiteren wird das Wohngeld durchschnittlich von 190 Euro auf rund 370 Euro im Monat erhöht. Haushalte, welche keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld zur Verfügung haben, können Wohngeld beantragen.

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Herzliche Grüße und alles Gute!

Iris und Stefan Lange

Die Inhalte der Immobiliensprechstunde sind unverbindlich und ohne Gewähr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch darauf, eine solche darzustellen oder zu ersetzen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.