Liebe Leserinnen und Leser,
das Wetter hat ja zum „kleinen“ Zwiebelfest im Uetzer Freibad Anfang September mitgespielt. Wir hoffen Sie hatten viel Spaß und konnten den „Corona-Alltag“ dabei etwas hinter sich lassen.
Wenn wir uns die Zwiebel und Schwimmen lernen einmal ansehen, dann haben diese durchaus Entsprechungen im Immobilienbereich.
Was machen Sie, wenn Sie Nichtschwimmer sind? Springen Sie unbedarft in den tiefen Bereich des Freibades mit der Option unterzugehen oder holen Sie sich professionelle Hilfe vom Schwimmmeister und nehmen Schwimmunterricht?
Ähnlich ist es mit dem Verkauf einer Immobilie, ohne umfassende Kenntnisse und Vorbereitung kann ein Immobilienverkauf im wahrsten Sinne des Wortes „baden gehen“. Was beim Schwimmen lernen der Schwimmmeister, ist beim Immobilienverkauf der Immobilienmakler. Er bewertet, plant, korrigiert, unterstützt und begleitet professionell vom Erstgespäch über die Angebotsphase, vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe. Also von den ersten Versuchen mit dem Schwimmbrett bis zum Freischwimmerabzeichen. Der Immobilienmakler als Mediator, rettet auch oft den Immobilienverkauf, falls der potentielle Käufer durch nicht ganz taktvolle Äußerungen zur Immobilie, den Verkäufer möglicherweise gegen sich aufbringt und dieser dicht macht.
Was hat es mit der Zwiebel auf sich? Das gesamte Procedere des Immobilienverkaufes ist so vielschichtig wie eine Zwiebel. Man muss diese Schicht um Schicht abarbeiten. Ein qualifizierter Immobilienmakler kennt alle Zwiebelschichten und bewahrt Sie davor ohne Schwimmkenntnisse unterzugehen.
Nennen wir heute mal nur 3 Zwiebelschichten:
Die Immobilienbewertung: Überlassen Sie diese immer einem ortsansässigen Makler oder Sachverständigen. Als ortskundige Profis, kennen diese den lokalen Immobilienmarkt in der Region Hannover und den angrenzenden Landkreisen und Gemeinden sehr genau. Wussten Sie übrigens das es für eine Wertermittlung genaue gesetzliche Vorgaben gibt? Die sogenannte ImmoWertV.
Der Grundschuldbrief: Schauen Sie in Ihren Grundbuchauszug in Abteilung 3, ob dort noch nicht gelöschte Grundschulden eingetragen sind. Wenn das der Fall ist und dabei der Vermerk „brieflos“ nicht aufgeführt ist, dann sollten Sie in Ihren Immobilienunterlagen nach dem Grundschuldbrief der Bank suchen. Denn ohne diesen, kann erstmal nicht verkauft werden. Es ist ein langwieriges Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht notwendig.
Die Käuferbonität: Sind sich Verkäufer und Käufer einig geworden, dann ist es zwingend notwendig die Bonität zu prüfen. Hierfür ist eine schriftliche Finanzierungsbestätigung oder ein Kapitalnachweis der Bank des Käufers anzufordern und das vor einem Notartermin. Ansonsten kommt nach dem Beurkundungstermin das böse Erwachen und der Verkauf „geht baden“.
Überlassen Sie daher dem Schwimmmeister des Immobiliengeschäftes den Verkauf Ihrer Immobilie, dem ortskundigen Immobilienmakler.
Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, ist es das Beste, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu betrauen.
Vereinbaren Sie als Eigentümer gern eine kostenlose Immobilienbewertung oder ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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Herzliche Grüße und alles Gute!
Iris und Stefan Lange
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