Der Preis ist verhandelt, die Verträge sind unterzeichnet, jetzt kann gezahlt und der Schlüssel übergeben werden. Doch Vorsicht: bis die Kaufpreiszahlung tatsächlich erfolgt und der Immobilienerwerb abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen.
Der Kaufpreis wird ausgezahlt, sobald die vom Notar festgelegte Kaufpreisfälligkeit erreicht ist. Zuvor müssen jedoch verschiedene Punkte und Ereignisse erledigt und Unterlagen besorgt werden. Mit unserer Übersicht sind Sie gut vorbereitet und wissen, welche Schritte dafür notwendig sind.
Voraussetzungen, die in der Regel für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt sein müssen
Unterzeichnung des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnet und notariell beurkundet sein.
Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Eine Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen werden, um sicherzustellen, dass der Käufer das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält.
Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen: Falls erforderlich, müssen alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Grundstücksteilung oder Genehmigungen von der Gemeinde, vorliegen.
Löschung von Belastungen: Bestehende Belastungen des Grundstücks (z. B. Hypotheken oder Grundschulden), die nicht vom Käufer übernommen werden, müssen gelöscht oder deren Löschungsbewilligung muss vorliegen.
Zustimmung Dritter: Gegebenenfalls müssen Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, ihre Zustimmung zum Verkauf geben, falls dies im Vertrag vorgesehen ist.
Erfüllung vertraglicher Bedingungen: Alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen müssen erfüllt sein.
Notarielle Zahlungsaufforderung: Der Notar muss eine Zahlungsaufforderung an den Käufer ausstellen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Notar sagt, wenn es soweit ist
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kaufpreis zur Zahlung fällig werden. Der Notar wird sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt und die Unterlagen beisammen sind. Die Zahlung trifft dann innerhalb von 14 Tagen ein. Das ist unabhängig davon, ob die Summe auf das Konto des Verkäufers oder ein Notaranderkonto überwiesen wird.
Geht das auch schneller?
Damit dieser Prozess so reibungslos wie möglich vonstattengeht, sollte man sich gründlich vorbereiten. Unsere Empfehlung: wenden Sie sich an einen ortsansässigen, erfahrenen Immobilienmakler. Dieser kann bereits während der Vermarktungsphase sicherstellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. So wird der Eigentumsübergang effizienter und lange Wartezeiten werden verhindert.
Sie haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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