Maklercourtage wird geteilt!

Provisionsteilung

Der Bundestag hat entschieden: Zukünftig wird die Maklerprovision bei dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung geteilt.

lange und lange immobilien blog kw 22 2020 BeitragBeitrag06 051

Verkäufer tragen demnach (mind.) 50% der Courtage, wenn Sie einen Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen. Ziel des Gesetzes ist es, die Belastung durch Kaufnebenkosten von privaten Käufern zu reduzieren.

Das Gesetz bezieht sich allerdings explizit nur auf private Käufer. Handelt es sich um gewerbliche Käufer, können getroffene Vereinbarungen abweichen.

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag, muss der Entwurf noch den Bundesrat passieren, um volle Gesetzeskraft zu erlangen. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, tritt das Gesetz in Kraft, voraussichtlich Ende Dezember 2020 oder Januar 2021.

In vielen Bundesländern und einzelnen Regionen ist die Provisionsteilung bereits gängige Praxis. Hier in Niedersachsen wird bis dato in den meisten Fällen nur eine Käuferprovision fällig. Spätestens nach Inkraftreten der neuen Regelung müssen sich Verkäufer und Käufer die Provision teilen. Dabei wäre eine reine Verkäuferprovision auch möglich.