Maklerverträge, 3 Fragen und 3 Antworten

Sind Maklerverträge nur in Schriftform gültig? 3 Fragen & Antworten zum Thema Maklerverträge!

Wir haben Ihre drei wichtigsten Fragen rund um Art, Inhalt und Gültigkeit von Maklerverträgen notiert und geben kurz und knapp Antworten:

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❓Welche Art von Maklerverträgen gibt es und worin unterscheiden sie sich❓

? Der einfache Auftrag – der Verkäufer darf selbst nach einem Käufer suchen und mehrere Makler beauftragen.

? Der einfache Alleinauftrag – der Verkäufer darf selbst nach einem Käufer suchen, aber nur einen Makler beauftragen.

? Der qualifizierte Alleinauftrag – der Immobilienverkauf läuft komplett über einen einzigen Makler.

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❓Was regelt ein Maklervertrag❓

?  Art des Vertrages, Aufgaben und Pflichten des Maklers, Art und Merkmale der Immobilie, Kaufpreis, Höhe der Provision, Aufwandsentschädigung, Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages, Befugnisse des Maklers, Rechte des Verkäufers

 

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❓Ist nur ein schriftlicher Vertrag wirklich gültig oder reicht auch eine mündliche Vereinbarung❓

? Maklerverträge bedürfen nach der neuen gesetzlichen Provisionsregelung welche bundesweit ab Mitte Dezember 2020 gültig ist, immer der Schriftform! Dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Für Renditeobjekte wie z.B. ganze Mietshäuser oder Baugrundstücke greift die neue Provisionsregelung nicht und kann theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. Was aber für Unsicherheiten und ggf. auch Ärger bei der Provisonszahlung sorgen kann. Daher sollten sowohl Verkäufer und Käufer einen Maklervertrag mit dem betreuenden Immobilienmakler abschließen, wo die Provisionsfrage bzw. Provisionshöhe klar geregelt ist!

 

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