Mietbürgschaft, welche Möglichkeiten gibt es?

Das sollten Vermieter über die Bürgschaft wissen!

Lange Zeit war die Kaution das Nonplusultra zur Absicherung des Vermieters. Auch heute ist die Kaution ein gängiges Mittel, doch als gute Alternative gibt es auch die sogenannte Mietbürgschaft.

Was Sie als Vermieter darüber wissen sollten, erfahren Sie hier:

lange und lange immobilien blog kw 48 2020 0091?Bei der Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter statt einer Kaution in Form von Bargeld eine Bürgschaftserklärung bzw. Bürgschaftsurkunde beim Vermieter.

Es gibt im Rahmen einer Bürgschaft drei Möglichkeiten:

➡️Elternbürgschaft – es bürgen Eltern, Verwandte oder auch Freunde.

➡️Mietkautionsversicherung – die Kosten für Mietschulden oder Schäden werden von der Versicherung übernommen, die der Mieter abgeschlossen hat.

➡️Bankbürgschaft – die Bank bürgt, zahlt bei Schulden oder Schäden sofort und zieht das Geld beim Mieter wieder ein.

 

lange und lange immobilien blog kw 48 2020 0101Vorteile einer Bürgschaft:

?Die Bonität des Mieters und des Bürgen (bei Privatpersonen) wird vorher geprüft (Bank oder Versicherung) bzw. ist gegeben (Eltern).

?Sie sparen Zeit, weil Sie kein separates Mietkautionskonto verwalten müssen.

?Die Sicherheit ist sofort gegeben – anders als bei möglichem Verzug bei der Zahlung der Kaution.

Eine Auszahlung im Schadensfall ist rechtssicher garantiert.

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Nachteil einer Bürgschaft:

?Im Schadensfall müssen Sie entsprechende Dokumente ausfüllen und einreichen.

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➡️ Anmerkung: Sie als Vermieter sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, eine Bürgschaftserklärung zu akzeptieren, jedoch sind alle Formen der Mietbürgschaft anerkannt und gängig.