Mietzahlungen
Bundestag und Bundesrat haben das Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise bewilligt. Darin enthalten sind auch Regelungen, die Mietzahlungen und deren mögliche Ausfälle betreffen.
Für Mieter gilt:
Wer als sog. “Kleinstvermieter” (keine Vermietung im gewerblichen Sinne) dringend auf die Zahlungen des Mieters angewiesen ist, weil er etwa ein Darlehen damit begleicht, kann eine Stundung des Darlehens zwischen 01. April und 30. Juni in Anspruch nehmen. Die Zahlungen werden auch hier nur gestundet, nicht gestrichen.
Bedeutet: Vermieter, die ein Darlehen aufgenommen haben, werden die gestundeten Beiträge auch zurückzahlen müssen.
Stand: Anfang/Mitte April 2020