Hitze in der Wohnung – Grund für Mietminderung?
Auf Ihrem Mietkonto geht plötzlich weniger Geld ein und der Mieter begründet das mit einer überhitzten Wohnung aufgrund der hohen Außentemperaturen?
Nun sind Sie verunsichert, da sie nicht genau wissen was rechtens ist und was Sie unternehmen können?
In der Tat ist die Rechtslage leider nicht eindeutig.
Folgende Fakten kann man festhalten:
➡️ Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die eine Mietminderung um eine bestimmte Prozentzahl festlegt, sobald unerträgliche Temperaturen in der Wohnung herrschen.
➡️ So ist ein Temperaturanstieg in der Wohnung grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung.
➡️ Eine Mietminderung bei Hitze kann lediglich unter Umständen begründet sein.
Eine Mietminderung ist trotz hoher Temperaturen in der Regel dann nicht möglich, wenn …
… der Wärmeschutz den technischen Anforderungen entspricht, die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. ✅
… die Aufheizung der Wohnung nicht auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist. ✅
Wenn die Mietminderung nicht rechtens ist, sollten Sie …
➡️ …der Mietminderung schriftlich widersprechen, mit Begründung, warum sie nicht rechtens ist.
➡️ ...den Mieter auffordern, die ausstehende Miete innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen und eine mögliche Klage ankündigen.