Aufgeklärt: Muss ich mich als Mieter an die Mittagsruhe halten?
Immer wieder streiten sich Mieter, Vermieter und Nachbarn über Lärmbelästigungen. Im Alltag hat sich der Glauben festgesetzt, dass es eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe gibt, die tagsüber Lärm zu bestimmten Zeiten verbietet.
Doch ist es tatsächlich so? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen.
Rasenmähen und Staubsaugen zur Mittagszeit und Bohren am Sonntag – beinahe jeder wird sich schon einmal über eine Lärmbelästigung aufgeregt haben.
Doch wie sieht das eigentlich mit der „Mittagsruhe“ aus? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten oder Vorgaben?
Nein, eine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe gibt es nicht. Nichtsdestotrotz kann eine Ruhezeit von Ihrer Hausverwaltung festgeschrieben und im Mietvertrag verankert sein.
Werfen Sie einfach mal einen Blick in Ihren Mietvertrag - hier oder in der Hausordnung finden sich in der Regel die Bestimmungen.
Üblicherweise gilt laut Mietvertrag werktags, dazu zählt auch der Samstag, eine Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Innerhalb dieser Zeitspanne sollten Sie keine lauten Tätigkeiten ausführen. Hierzu gehört bspw. das Hören lauter Musik, das Spielen von Instrumenten oder handwerkliche Tätigkeiten, wie bohren.
In dieser Zeit ist allerdings keine absolute Stille vorgeschrieben. Geräusche auf Zimmerlautstärke müssen von anderen Bewohnern hingenommen werden.
Zudem sollten Sie wissen: Die Regelung der Mittagsruhe gilt nur für das jeweilige Gebäude des Vermieters. Ist im Nachbargebäude etwa keine Ruhe zur Mittagszeit im Mietvertrag angegeben, können Sie nicht viel ausrichten.