Komme ich früher aus dem Mietvertrag, wenn ich einen Nachmieter vorschlage?
Ganz klare Antwort: unter Umständen!
Und zwar dann, wenn es eine sogenannte Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt oder ein Härtefall eintritt.
Und unter welchen Voraussetzungen ist es vielleicht doch möglich?
❗️ Gibt es eine wirksame Klausel dazu im Mietvertrag, reicht es aus, wenn der Mieter einen potenziellen Nachmieter vorschlägt. Dieser muss allerdings den Anforderungen entsprechen, sprich er muss als Nachmieter geeignet und für den Vermieter zumutbar sein (z. B. gleiche Einkommensklasse, Anmietung zu denselben Bedingungen).
❗️ Zu den Härtefällen, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Mietvertrag und das Vorschlagen eines Nachmieters möglich machen, zählen: 1. Nachwuchs kommt und die Wohnung wird zu klein, 2. der Mieter wird zum Pflegefall und muss in ein Heim ziehen, 3. der Mieter muss berufsbedingt den Wohnort wechseln.
❗️ Gibt es weder eine Klausel, noch ist ein wie oben beschriebener Härtefall eingetreten, ist ein früherer Ausstieg aus dem Mietvertrag erst einmal nicht möglich. Eine Möglichkeit bleibt dann aber noch: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter - vielleicht finden Sie schon dadurch eine gute Lösung.