Ein paar aufklärende Worte zum angedachten Bestellerprinzip bei Verkaufsimmobilien unserer aktuellen Justizministerin (SPD):
Das durch das Bestellerprinzip die Kaufnebenkosten gesenkt werden ist eine Milchmädchenrechnung und nur vorzeitiger Wahlkampf der SPD, aber mit großer destruktiver Tragweite. Eine Blendung für potentielle SPD-Wähler.
Die Kaufnebenkosten werden durch das Bestellerprinzip steigen. Die Innenprovision wird eingepreist, dadurch steigt der Kaufpreis und damit auch die Grunderwerbssteuer, sowie die Notar- und Grundbuchkosten. Ein böser Schildbürgerstreich der SPD am Immobilienkäufer.
Beispielrechnung für eine Immobilie mit einem Kaufpreis in Höhe von 200.000.- Euro:
Aktuelle Situation ohne Bestellerprinzip:
Kaufpreis 200.000.- €
Grunderwerbsteuer 5 % = 10.000.- €
Maklerprovision 5,95 % inkl. MwSt. = 11.900.- €
Grundbuch + Notar 2 % = 4.000.- €
Summe = 225.900.- €
Mit Bestellerprinzip:
Kaufpreis steigt auf 211.900.- €
Grunderwerbsteuer 5 % = 10.595.- €
Maklerprovision eingepreist
Grundbuch + Notar 2 % = 4.238.- €
Summe = 226.733.- €
Mehrbelastung für den Käufer in diesem Beispiel = 833.- € !!!
In Bundesländern mit noch höherer Grunderwerbsteuer als in Niedersachsen (z.B. Brandenburg oder Schleswig-Holstein mit 6,5 %) steigt die Käufermehrbelastung sogar auf 1.011,50 €.
Aus Käufersicht rein finanziell betrachtet, wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer sinnvoll und diese in der Höhe auch zu deckeln. Sowie einen Grunderwerbsteuerfreibetrag für den Immobilienerwerb zur Eigennutzung einzuführen.
Desweiteren arbeitet der Makler dann nur noch für den Verkäufer (weil dieser die Provision bezahlt). Er vertritt also nur noch dessen Interessen, dabei bleibt der Käufer auf der Strecke. Der Käufer wird dann rechtlich und fachlich von der Politik allein gelassen.
Dieses bedeutet den Wegfall der beratenden, sozialen und vermittelnden Unterstützung und Mediation für den Käufer. Insbesondere in undurchsichtigen, komplexen und schwierigen rechtlichen Situationen (von (zerstrittenen) Erbengemeinschaften, von schwierigen Eigentümern, Grundbuchbelastungen, Wohn- und Nutzungsrechten Dritter, eingetragenen Dienstbarkeiten, … )
Sollte auch noch eine Provisionsdeckelung auf 2 % durchgesetzt werden, wird dieses der Todesstoß für einen Großteil der Maklerbüros und von ihnen abhängigen Dienstleistern sein, vor allem die kleinen und mittleren Betriebe müssten aufgeben. Mit 2 % kann man nicht wirtschaftlich arbeiten. Es kommt quasi einem Berufsverbot gleich. Dies wird bundesweit tausende von Arbeitsplätzen rund um den Immobilienbereich vernichten.
Überall in der Politik werden Arbeitsplatzverluste aufgerechnet und für politische Ziele vereinnahmt. Für die Immobilienbranche ist dies in der Politik scheinbar kein Thema, zumindest nicht für unsere Justizministerin und deren SPD.
Daher schließen Sie sich bitte der Petition der Immobilienbranche gegen das Bestellerprinzip an und unterzeichnen Sie die Onlinepetition.
https://www.openpetition.de/petition/online/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen