Trend Balkonkraftwerk: Bundesregierung plant
Trend Balkonkraftwerk: Bundesregierung plant

Trend Balkonkraftwerk: Bundesregierung plant Reform

In der Not frisst der Teufel Fliegen, heißt es. Genauso ist es mit dem Phänomen Balkonkraftwerk: Die gestiegenen Strompreise haben dazu geführt, dass vermehrt Mini-Photovoltaikanlagen auf dem Balkon oder Garagendach installiert werden. Bis jetzt musste die

In der Not frisst der Teufel Fliegen, heißt es. Genauso ist es mit dem Phänomen Balkonkraftwerk: Die gestiegenen Strompreise haben dazu geführt, dass vermehrt Mini-Photovoltaikanlagen auf dem Balkon oder Garagendach installiert werden. Bis jetzt musste die Anbringung von Vermieter oder Eigentümerversammlung genehmigt werden. Die Bundesregierung plant, dies nun zu vereinfachen.

Da Photovoltaikanlagen mit großer Fläche sich ausschließlich für Immobilieneigentümer eignen, haben kompaktere Modelle hingegen eine große Abnehmerschar: Alle Wohnungseigentümer und Mieter Deutschlands – sofern sie eine Fläche dafür haben. Da diese Mini-Photovoltaik-Anlagen auf diversen Untergründen installiert werden können, sind sie für viele Leute durchaus interessant. Egal, ob auf dem Boden mittels einer speziellen Vorrichtung, auf dem Häuserdach oder an der Fassade bzw. dem Balkon der Wohnung: die Möglichkeiten der Installation sind vielfältig und variabel.

Gesetzlicher Anspruch auf die Anbringung von Balkonkraftwerken

Wer sich dafür interessiert, diese Technik bei sich zu implementieren, musste als Mieter bis jetzt das Vorhaben dringend mit dem Vermieter abklären, andernfalls drohte Ärger. Auch bei Eigentümergemeinschaften gilt es, eine Mehrheitsentscheidung für die Installation zu erwirken. Das will die Bundesregierung nun ändern. Wohnungseigentümern und Mietern soll die Anbringung eines Balkonkraftwerks erleichtert werden, indem sie einen gesetzlichen Anspruch darauf bekommen. Damit würde der Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung entfallen.

Weitere Punkte, die vom Wirtschaftsministerium angestrebt werden, sind sowohl die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt als auch vereinfachte Meldepflichten für Steckersolargeräte. Bis jetzt musste man sie beim Netzbetreiber melden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Diese Doppelung soll nun entfallen.

Geld sparen vor Umweltbewusstsein

Übrigens: nicht nur das gestiegene Umweltbewusstsein ist Antrieb, sich eine solche Anlage zuzulegen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov wollte beinah die Hälfte der Befragten Geld sparen. Lediglich 25 Prozent gaben Umweltschutz als Triebfeder ihres Handelns an. Die Umfrage wurde von eBay Deutschland in Auftrag gegeben. Es wurden 1054 Käufer befragt.
Wie das Stammdatenregister der Bundesnetzagentur offenlegt, hat sich die Zahl dieser sogenannten Balkonkraftwerke seit Beginn des Jahres 2023 verdoppelt. Derzeit sind circa 230 000 steckerfertige Erzeugungsanlagen in Deutschland im Einsatz. Beinah die Hälfte – in genauen Zahlen knapp 137 000 – wurde 2023 erstmalig in Betrieb genommen.

Da immer mehr Käufer großen Wert auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz legen, kann ein solches Balkonkraftwerk die Attraktivität Ihrer Immobilie durchaus steigern. Somit sprechen Sie potenzielle Käufer noch besser an und heben Ihre Immobilie von anderen ab.

Sie wollen wissen, ob ein Balkonkraftwerk für Sie passt und ob es den Wert Ihrer Immobilie steigert? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern als Makler Ihres Vertrauens mit Rat und Tat zur Seite.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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