Das neue GEG: So rüsten Sie Ihre Immobilie für
Das neue GEG: So rüsten Sie Ihre Immobilie für

Das neue GEG: So rüsten Sie Ihre Immobilie für die Zukunft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar 2023 in Kraft ist, verunsichert viele Hauseigentümer. Vor allem beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Müssen alte Heizungssysteme jetzt schnellstmöglich ausgetauscht werden? Die Antwort lautet:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar 2023 in Kraft ist, verunsichert viele Hauseigentümer. Vor allem beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Müssen alte Heizungssysteme jetzt schnellstmöglich ausgetauscht werden? Die Antwort lautet: Nein! Vor einem Austausch sollten Eigentümer abklären, inwieweit sie die energetische Optimierung und Sanierung Ihres Gebäudes verbessern können.

Bevor Sie panisch über den Heizungstausch nachdenken, sollten Sie eine Bestandsaufnahme machen und herausfinden, wie es um den Energieverbrauch Ihres Hauses steht und idealerweise, welche Energieeffizienzklasse es hat. Hierfür werden Energieausweise immer wichtiger. Sie dienen Eigentümern als Grundlage, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu optimieren.

Mit mehr Energieeffizienz zu klimafreundlicheren Gebäuden

Wer sein Haus effektiv energetisch optimieren möchte, sollte sich an einen qualifizierten Energieberater wenden. Eine gute Referenz hierfür ist die Energieeffizienz-Expertenliste. Diese Berater müssen ihre Qualifikation dauerhaft nachweisen und dürfen überdies Förderanträge stellen. Denn grundsätzlich ist der Beruf an sich nicht geschützt.

Ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen: Fernwärme, Wärmepumpe und erneuerbare Energien

Energieberater starten die Bestandsaufnahme Ihres Hauses in der Regel im Keller. Hier wird festgestellt, wie lang Gas- oder Öltherme im Zweifel noch funktionieren. Bevor Umbauten erfolgen, sollten Besitzer bestehende Heizungsanlagen optimieren. Damit lässt sich bis zu 20 Prozent Heizenergie einsparen. Wird festgestellt, dass die Heizung erneuert werden muss, ist in jedem Fall abzuwägen, ob Fernwärme infrage kommt. Diese ist vor allem in größeren Städten, im Zuge der kommunalen Wärmeplanung, zu bevorzugen. Kann ein Haus an die Fernwärme angeschlossen werden, entfällt der Einbau einer teuren Heizungsanlage. Doch vor allem im ländlichen Raum ist der Anschluss an Fernwärme nur selten Thema. Bis zum Jahr 2040 soll der vorgeschriebene Anteil beim Heizen bei den erneuerbaren Energien bis auf 60 Prozent ansteigen. Um diese Quoten zu erfüllen, werden sich für Haushalte im ländlichen Raum vor allem Wärmepumpen rentieren. Zusätzlich kann eine Solaranlage die dafür nötigen Stromkosten gering halten.

Gebäudehülle: Sanierung und Verhaltensänderung

Neben der energetischen Sanierung ist es wichtig, die Gebäudehülle des Hauses in den Blick zu nehmen. Denn auch hier lässt sich durch bessere bauliche Maßnahmen der Energieverbrauch teils drastisch reduzieren. Somit sind Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz. Auch hier spielen Energieberater eine wichtige Rolle.

Förderungen

Eigentümer, die über energetische Sanierungsmaßnahmen nachdenken, können dafür Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und bei der KfW stellen. Außerdem stehen auf Landesebene zusätzliche Fördermöglichkeiten bereit.

Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen eine professionelle Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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