Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer
Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer

Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer achten

Das Dach stellt das wichtigste Funktionsteil einer Immobilie dar. Um vor extremen Witterungseinflüssen geschützt zu werden, sollte es regelmäßig gewartet werden. Häufig jedoch wird die Wartung des Daches vernachlässigt. Das kann weitreichende Konsequenz

Das Dach stellt das wichtigste Funktionsteil einer Immobilie dar. Um vor extremen Witterungseinflüssen geschützt zu werden, sollte es regelmäßig gewartet werden. Häufig jedoch wird die Wartung des Daches vernachlässigt. Das kann weitreichende Konsequenz haben. Denn im Ernstfall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Einmal eingedeckt wird das Dach nicht einfach über Jahrzehnte voll funktionstüchtig bleiben. Wetterphänomene führen auf die Dauer zu Beschädigungen. Dringt Wasser ein, kann es bei Frost zum Aufbrechen einiger Teile kommen und bei Wärme zu Fäulnis und Schimmelbildung. Stürme können die Befestigungen lockern. Werden Eigentümer erst dann aufmerksam, wenn die Schäden offensichtlich sind, ist in der Regel mit höheren Kosten zu rechnen, als regelmäßige Wartungen gebraucht hätten.

Die regelmäßige Überprüfung des Dachzustandes hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil für alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen verbindlich vorgeschrieben. Es reicht nicht, sich beispielsweise bei Sturmschäden auf die Schadenszahlung durch die Gebäudeversicherung zu verlassen. Diese kann nämlich die Zahlungen verweigern, wenn es nicht in regelmäßigen Abständen zu Inspektionen und Wartungen gekommen ist. Dabei ist es gerade das Urteil des Bundesgerichtshofes von 1993 auf das sich die Versicherungen berufen. Zudem muss auch an Schäden gedacht werden, die Dritte durch funktionsuntüchtige Dächer erleiden können. Eigentümer sollten sich auch hier durch fachgerechte Wartungen absichern, um den vollen Versicherungsschutz im Zweifelsfall in Anspruch nehmen zu können. Auch die sogenannte Sturmklausel garantiert keinen umfassenden Versicherungsschutz, wenn die Wartung des Daches vernachlässigt wurde. Windstärken über Windstärke 8 verpflichten Versicherungen nicht. In immer mehr Fällen entscheiden die Gerichte, dass fachgerecht erbaute und gewartete Dächer auch so beschaffen sein sollten, dass sie Orkanböen überstehen.

Eine professionelle Dachwartung zeichnet sich durch das Fachwissen und die Erfahrungen desjenigen aus, der die Wartung vornimmt. Eine simple Sichtung durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Zunächst muss eine ausführliche Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter, durchgeführt werden. Die Analyse soll weiterhin Aufschluss darüber geben, ob das Dach den Anforderungen der energetischen Vorschriften entspricht. Durch die anschließende Wartung soll die Funktionsfähigkeit des Daches aufrechterhalten werden.

Dachdecker-Innungsbetriebe bieten Inspektions- und Wartungsverträge an. Diese Verträge sind sowohl für Flach- als auch für Steildächer vorgesehen. Wartungen führen zu einer längeren Lebensdauer und zu einem Werterhalt eines Gebäudes. Auf diese Weise können langfristig Kosten gespart werden. Schließlich ist man so auch im Zweifelsfall rechtlich abgesichert. Durch den Wartungsvertrag mit einem Dachdecker-Innungsbetrieb können Eigentümer ohne Probleme die regelmäßige Wartung des Daches nachweisen. Das gilt insbesondere gegenüber Versicherungen. Der Wartungsvertrag bietet noch weitere Vorteile als die Beseitigung von Schäden am Dach durch die Versicherung. Zum einen kann es durch den Defekt am Dach zu Schäden am Hausrat der Mieter kommen. Ist dies aufgrund mangelnder Wartungsarbeiten eingetreten, werden Vermieter in Regress genommen. Zum anderen kann es zu Verletzungen Dritter durch lose Dachteile kommen. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Abwehr von Gefahren, die von dem Gebäude ausgehen können, nachgekommen sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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