Sicherheit, Freiheit, Ruhe, Idylle – für die Deutschen sind die eigenen vier Wände während der Coronapandemie noch wichtiger geworden. 72 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich eine eigene Immobilie. Das ergab die aktuelle Wohntraumstudie des
Sicherheit, Freiheit, Ruhe, Idylle – für die Deutschen sind die eigenen vier Wände während der Coronapandemie noch wichtiger geworden. 72 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich eine eigene Immobilie. Das ergab die aktuelle Wohntraumstudie des Baufinanzierers Interhyp mit mehr als 2.100 Befragten. 2019 wünschten sich dies noch 66 Prozent. Dabei haben viele die Sorge, keine bezahlbare Immobilie zu finden und für immer Mieter bleiben zu müssen.
Auf die Frage, was ihnen im Leben wichtig ist, antworteten 97 Prozent der Befragten „ein schönes Zuhause“. Nur Gesundheit war 99 Prozent wichtiger. Dabei wird der Wunsch nach einem Eigenheim von verschiedenen Ängsten und Sorgen begleitet. Trotz aktuell niedriger Finanzierungszinsen wird der Weg zu den eigenen vier Wänden wegen weiter steigender Preise und dem geringen Angebot als schwierig empfunden.
83 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter haben Angst vor hohen finanziellen Belastungen. 81 Prozent fürchten die Zusatzkosten. Dabei ergab die Studie, dass die Realität deutlich besser aussieht, wenn man die Angaben der befragten Eigentümer betrachtet. Nicht einmal jeder dritte Eigentümer (30 Prozent) beklagt hohe Belastungen oder Zusatzkosten.
Das freistehende Einfamilienhaus ist für 65 Prozent der Studienteilnehmer die Wunschimmobilie – trotz der Diskussion um den Flächenverbrauch. 2018 träumten noch 60 Prozent von einem solchen Zuhause. Dabei wünschen sich viele der Befragten auch mehr Platz. 35 Quadratmeter mehr, als sie aktuell bewohnen, sollen es durchschnittlich sein. Die Coronapandemie scheint auch bei der Traumimmobilie den Wunsch nach mehr Abstand zu fördern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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