Immobilienkäufer aufgepasst: DAS bedeutet Rückauflassungsvormerkung!
? Bei einer Rückauflassungvormerkung handelt es sich um ein Schutzrecht des Verkäufers einer Immobilie. Mit dieser hat der Verkäufer die Möglichkeit, nach dem Verkauf bestimmte Bedingungen an den Käufer zu stellen. Wirksam wird sie durch einen Eintrag ins Grundbuch. Hält der Käufer sich nicht an die Auflagen, kann der Verkäufer eine Rückübertragung seines ehemaligen Besitzes fordern.
Wenn man als Verkäufer ganz konkrete Vorstellungen davon hat, was mit der Immobilie passieren bzw. nicht passieren soll, kann eine Rückauflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden.
Eine Rückauflassungsvormerkung kommt beispielsweise oft ins Spiel, wenn eine Gemeinde ein Grundstück verkauft. So sichert sie sich ab, dass auf dem Grundstück wirklich das gebaut wird, was angedacht war.
Ein weiterer möglicher Fall: Im Erbfall kann durch eine Rückauflassungsvormerkung beispielsweise festgelegt werden, dass der Familienbesitz nicht verkauft werden darf.
Gelöscht werden kann die Rückauflassungsvormerkung, wenn alle Bedingungen vollständig erfüllt wurden, der Verkäufer auf seine Rechte hinsichtlich der Rückübertragung verzichtet oder verstirbt und dies als Löschungsgrund vermerkt wurde.
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