Darf ich als Mieter so viele Schlüssel nachmachen, wie ich möchte?
Wenn ich als Mieter einen weiteren Haus- oder Wohnungsschlüssel brauche, kann ich diesen doch einfach nachmachen lassen oder? Wenn Sie als Mieter so denken, machen Sie es sich ein klein wenig zu einfach.
Hier gilt es, Folgendes zu beachten:
Ihnen als Mieter müssen genügend Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, d. h. je zwei Wohnungs- und Haustür- sowie ein Briefkastenschlüssel, wenn Sie allein leben. Jeweils ein weiterer Schlüssel für jeden zusätzlichen Mieter kommt hinzu, ebenso wie die Schlüssel für Keller und Dachboden.
Benötigen Sie weitere Schlüssel, bspw. für eine Putzhilfe oder Pflegedienst, haben Sie Anspruch darauf, müssen die Anfertigungskosten jedoch selbst tragen. Sie müssen auch nicht warten, bis Ihr Vermieter auf Ihre Bitte reagiert, und dürfen einen Schlüssel nachmachen lassen. Allerdings müssen Sie Ihren Vermieter über jeden nachgemachten Schlüssel in Kenntnis setzen und beim Auszug alle Schlüsselkopien an den Vermieter übergeben.
Handelt es sich um ein Sicherheitsschloss, kann ein Schlüssel nur mithilfe einer sogenannten Sicherungskarte nachgemacht werden, die in der Regel im Besitz des Vermieters ist. Sofern Ihr Vermieter nicht gewillt ist, Ihnen die Sicherungskarte auszuhändigen, muss er Ihnen einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen.
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