Sichtschutz am Balkon - darf ich das?
Wenn es draußen schön warm ist, wird der Balkon für viele oft zum zweiten Wohnzimmer. Verständlicherweise möchte man dort auch ein wenig Privatsphäre und nicht die neugierigen Blicke des Nachbarn auf dem Teller haben.
Sichtschutz am Balkon – darauf sollten Sie achten:
⛱ Erlaubt sind das Aufstellen eines generellen Sichtschutzes, bspw. von Pflanzen, eines Sonnenschirmes oder eines Rankgitters. Auch ein spezieller Sichtschutz durch Planen, wenn sie nicht höher als das Balkongeländer sind und farblich nicht zu stark von der Fassadenfarbe abweichen, ist ohne Weiteres möglich.
⛱ Ein spezieller Sichtschutz, der einen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet, wie bspw. eine Markise, muss vom Vermieter genehmigt werden. Ist der Balkon über den Tag über längere Zeit einer direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt und ein Sonnenschirm nicht ausreichend, kann man das Anbringen einer Markise beim Vermieter geltend machen.
⛱ Achten Sie bitte in jedem Fall darauf, dass direkte Nachbarn durch Ihre Sichtschutzmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden, bspw. beschattet werden. Bei Eigentümergemeinschaften sollte man sich zudem über die Vorgaben diesbezüglich erkundigen. Möglicherweise muß die Eigentümergemeinschaft bzgl. der Anbringung einer Markise Zustimmung erteilen.
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