Teilungserklärung

Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Teilungserklärung

 

Der Teilungserklärung können Sie entnehmen, welche Räume Ihnen und welche Teile des Hauses allen Bewohnern gehören. Die Bezeichnung Ihrer Wohnung in der Teilungserklärung sollte mit der im Kaufvertrag übereinstimmen.

lange und lange immobilien blog kw 16 2021 0191Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus und definiert die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern.

Was wird in der Erklärung geregelt

Neben der Abgrenzung der einzelnen räumlichen Eigentumsanteile, werden die Eigentumsverhältnisse an den von allen Miteigentümern genutzten Einzelkomponenten geregelt.

Wann benötige ich eine Teilungserklärung

Werden Mehrfamilienhäuser nicht als Ganzes veräußert bzw. gekauft muss eine Teilungserklärung vorliegen und dem neuen Eigentümer vorgelegt werden. Die Angaben in der Teilungserklärung dienen als Voraussetzung dafür, dass die einzelnen Wohnungen individuelle Wohnungsgrundbücher erhalten.

lange und lange immobilien blog kw 16 2021 0201

Sie haben Fragen zur Teilungserklärung oder suchen jemanden der Ihren Immobilienverkauf übernimmt? Wir sind für Sie da!

Ihr Team von Lange und Lange Immobilien

Telefon: 05173 - 24604  oder  0163 - 6051404

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.