Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Teilungserklärung
Der Teilungserklärung können Sie entnehmen, welche Räume Ihnen und welche Teile des Hauses allen Bewohnern gehören. Die Bezeichnung Ihrer Wohnung in der Teilungserklärung sollte mit der im Kaufvertrag übereinstimmen.
Teilungserklärung ❓
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus und definiert die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern.
Was wird in der Erklärung geregelt ❓
Neben der Abgrenzung der einzelnen räumlichen Eigentumsanteile, werden die Eigentumsverhältnisse an den von allen Miteigentümern genutzten Einzelkomponenten geregelt.
Wann benötige ich eine Teilungserklärung ❓
Werden Mehrfamilienhäuser nicht als Ganzes veräußert bzw. gekauft muss eine Teilungserklärung vorliegen und dem neuen Eigentümer vorgelegt werden. Die Angaben in der Teilungserklärung dienen als Voraussetzung dafür, dass die einzelnen Wohnungen individuelle Wohnungsgrundbücher erhalten.
Sie haben Fragen zur Teilungserklärung oder suchen jemanden der Ihren Immobilienverkauf übernimmt? Wir sind für Sie da!
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404