Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Aktuelle Mietverträge
Wenn Sie den Verkauf einer vermieteten Immobilie anstreben, müssen einige Besonderheiten beachtet werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Verkauf bzw. Kauf keine Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse hat.
➡️ Sie müssen die Pflichten und Rechte aus dem Mietvertrag in den Kaufvertrag übernehmen.
➡️ Um bei den verbindlichen Vereinbarungen mit dem Mieter keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, sollten Sie Mietzahlungen, Betriebskosten und die Kaution festhalten.
➡️ Durch das neue Mietverhältnis besteht für den neuen Eigentümer kein automatisches Mieterhöhungsrecht.
➡️ Vor dem Verkauf sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob Mieter ein Vorkaufsrecht haben.
Gern beraten wir Sie in allen Fragen zum Immobilienverkauf mit Mietern.
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
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