Vermietete Wohnung verkaufen - so machen Sie alles richtig!
Was muss man beachten, wenn man seine vermietete Eigentumswohnung verkaufen möchte?
Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen:
✅ Kauf bricht nicht Miete, d. h. der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein.
✅ Der neue Eigentümer hat mit dem Eintrag ins Grundbuch die gleichen Rechte und Pflichten – ihm stehen Miete und Kaution zu.
✅ Aus Anlass eines Verkaufes darf der Käufer dem Mieter nicht kündigen. Auch eine einseitige Kündigung, um einen neuen Mietvertrag zu anderen Konditionen abschließen zu können, ist nicht erlaubt.
✅ Benötigt der Käufer die Wohnung nachweislich für sich selbst oder einen Angehörigen, muss er Eigenbedarf anmelden und darf dem Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist kündigen.
✅ Für den Verkauf benötigt man oftmals die Zustimmung des Verwalters. Die Verwaltung kann aus triftigen Gründen den Käufer ablehnen.
✅ Zur Sicherheit sollten verbindliche Regelungen zu Miete, Kaution und Betriebskosten in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Wir stehen Ihnen auf Wunsch gerade in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien.
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404
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