Fan-Frage: Kann man vom Immobilienkauf zurücktreten?
Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist bindend, sobald Sie als Käufer und der Verkäufer eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt haben und dieser vom Notar beglaubigt wurde. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Wir sagen Ihnen, unter welchen Umständen Sie als Käufer trotzdem von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können.
? Mängel
Stellen Sie erst nach der Vertragsunterzeichnung Mängel fest, können Sie in der Regel beim Verkäufer keine Ansprüche geltend machen, er haftet nicht.
? Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen bzw. Fälle, bei denen ein Zurücktreten vom Vertrag oder Schadenersatz möglich sind:
- Verkäufer hat Garantie für Beschaffenheit übernommen
- Der Mangel ist erst zwischen der notariellen Beurkundung und dem Besitzübergang eingetreten
- Sie können dem Verkäufer nachweisen, dass er Ihnen den Mangel arglistig verschwiegen hat.
? Arglist
Zum Thema anglistisches Verschweigen von Mängeln, sollten Sie folgendes wissen:
Sie müssen dem Verkäufer hieb- und stichfest nachweisen können, dass ihm die Mängel bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren und Ihnen verschwiegen hat.
Ein bloßer Verdacht genügt hier nicht!
Gern informieren wir Sie über weitere Details bei einem persönlichen Gespräch.
Melden Sie sich gerne bei uns.
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404