Vorkaufsrecht für Mieter

Immobilienverkauf: Haben Sie DAS schon Ihren Mieter gefragt?

Sie sind gerade im Begriff, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhaus zu verkaufen. Sie haben Käufer gefunden. Der Kaufvertrag ist aufgesetzt. Bald geht es zum Notar, um die finale Unterschrift zu setzen.

lange und lange immobilien blog kw 7 2021 0061Doch haben Sie Ihre Mieter schon diese Frage gestellt: “Möchten Sie die Wohnung zu den vereinbarten Konditionen kaufen?”

Die Mieter Ihrer Immobilie haben ein Vorkaufsrecht, sofern die Mietwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird (also zu einer Eigentumswohnung). Daher sollten Sie in dem Fall folgende Schritte bei der Veräußerung einhalten

Meinen Mieter was gefragt❓

❗️Ob er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

Welches Vorkaufsrecht❓

❗️Das Vorkaufsrecht tritt automatisch ein, wenn die Immobilie während des Mietzeitraums in separates Wohneigentum umgewandelt und an Dritte verkauft werden soll. Die ausgehandelten Kaufverträge mit den potenziellen Käufern müssen dann auch Ihren Mietern als Vorkaufsberechtigten vorgelegt werden. Möchten diese von diesem Gebrauch machen und die Immobilie kaufen, so kann er den Kaufvertrag einschließlich der bereits vereinbarten Konditionen anstelle des Kaufinteressenten übernehmen – innerhalb einer Frist von zwei Monaten.

Was mache ich, wenn ich vergessen habe, meinen Mieter schriftlich auf das Vorkaufsrecht aufmerksam zu machen und ich die Immobilie bereits an eine dritte Person verkauft habe❓

❗️In dem Fall steht Ihrem Mieter Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert Ihrer Immobilie und dem real ausgehandelten Verkaufspreis zu.

Kann ich das Vorkaufsrecht umgehen❓

❗️Das Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn die Immobilie verschenkt, getauscht, übertragen, vererbt oder zwangsversteigert wird.

Ebenso gilt das Vorkaufsrecht nicht, wenn eine bereits bestehende Eigentumswohnung verkauft wird. Der Fairness halber sollten Sie hier bereits im Vorfeld die betroffenen Mieter fragen, ob diese nicht selber die Wohnung kaufen möchten.
Wenn das Mehrfamilienhaus als ganzes verkauft wird, ohne Wandlung in Eigentumswohnungen, gilt ebenso kein Vorkaufsrecht. lange und lange immobilien blog kw 7 2021 0101

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Vorkaufsrecht❓

❗️Wir informieren Sie gern. Ihr Team von Lange und Lange Immobilien

Telefon: 05173 - 24064  oder  0163 - 6051404

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