Wasserschaden, was nun?

Hilfe, Wasserschaden! Was nun?

Da sprudelt das Wasser in Ihrer Wohnung … Aber leider nicht dahin, wo es Sinn macht – nämlich in Ihrer Kaffee- oder Teetasse oder in die Badewanne. Aber keine Panik, wir sagen Ihnen, was nun zu tun ist.

lange und lange immobilien blog kw 19 2021 Beitrag131? Informieren Sie in jedem Fall Ihren Vermieter und Ihre Versicherung, wenn durch das Wasser sein Eigentum (z. B. Bodenbeläge oder Innenputz) als auch das eines oder mehrerer Nachbarn beschädigt wurde.

? Die Versicherungen – Ihre eigene, die des Vermieters und ggf. die anderer Mieter – regeln nach Klärung der Ursache untereinander, wer für den Wasserschaden welchen Teil zu zahlen hat.

? Gegenüber Dritten ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung und Instandsetzung verpflichtet.

? Betrifft der Wasserschaden ausschließlich Ihr persönliches Eigentum, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Versicherung in Kenntnis setzen und die für solche Fälle vorgesehene Hausratversicherung in Anspruch nehmen möchten.

Wir wünschen Ihnen eine wasserschadenfreie Woche!

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