Aufgeklärt: Welche Wohnungsmängel muss ich als Vermieter beseitigen?
Wenn sich der Mieter meldet und von den Mängeln in der Wohnung oder im Haus berichtet, kann man schon mal unsicher werden, welche Mängel man als Vermieter tatsächlich beseitigen muss. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:
Von einem Mangel als solchen spricht man,
1️⃣ wenn die Mietsache fehlerhaft ist oder sich zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht eignet
oder
2️⃣ wenn eine im Mietvertrag zugesagte Eigenschaft fehlt.
Unter den ersten Punkt fallen zum Beispiel:
✎ klemmende Fenster und Türen
✎ feuchte Wände und Schimmelflecken
✎ eine defekte Heizung oder Dusche
✎ ein undichtes Dach
✎ unvorschriftsmäßige Elektroleitungen
✎ verstopfte Abflüsse
✎ ein defekter Rauchabzug
✎ undichte Wasserrohre und Armaturen
✎ kaputte Stufen oder Geländer im Treppenhaus
Zum zweiten Punkt gehören solche Eigenschaften wie:
✎ die Wohnfläche (qm)
✎ die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
✎ das Vorhandensein eines Balkons oder Kellers