Das sind Ihre Pflichten als Vermieter
Mit Abschluss des Mietvertrages haben Sie - neben allerhand Rechten – ein paar Pflichten, die Sie als Vermieter gegenüber dem Mieter übernehmen.
Wir erläutern Ihnen hier kurz Ihre 7 wichtigsten Pflichten:
➡️ Sie müssen das Mietobjekt zur Verfügung stellen.
Das heißt, Sie müssen spätestens am Tag, der im Vertrag als Mietbeginn definiert ist, die Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigen.
➡️ Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt so zu übergeben, wie es der Mieter gemietet hat.
Schäden, die in der Zwischenzeit entstanden sind, müssen Sie beseitigen.
➡️ Sie müssen während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April im Jahr darauf) sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.
➡️ Sie müssen dem Mieter gestatten, die Wohnung oder das Haus mit engen Familienangehörigen wie Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern zu teilen.
➡️ Sie müssen dem Mieter erlauben, die Wohnung unterzuvermieten - jedoch nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa ein Arbeitseinsatz im Ausland. Dafür haben Sie das Recht zu wissen, wer der Untermieter ist.
➡️ Instandhaltung/Instandsetzung des Objektes: Reparaturen an den Strom-, Wasser- und Gasleitungen sowie Ausbesserung beim Verschleiß von Objekten, wie z. B. Fliesen oder Türgriffen.
➡️ Nebenkostenabrechnung, also die Abrechnung offenlegen, wenn eine Umlegung der Nebenkosten im Mietvertrag festgelegt ist.
Sollten Sie ansonsten noch weitere Fragen hierzu haben, dann dürfen Sie uns gern anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Tel.: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404