Instandhaltungsrücklage: Dafür darf sie verwendet werden
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und haben Anteil am Gemeinschaftseigentum. Dieses muss von allen Wohnungseigentümern gemeinsam instand gehalten werden. Um für eventuelle Instandsetzungsmaßnahmen finanziell vorzusorgen, müssen alle Miteigentümer eine monatliche Instandhaltungsrücklage zahlen.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein ❓
Darüber entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Sie legt fest wie viel angespart werden soll. Letztendlich hängt die Höhe unter anderem vom Zustand, Alter, Ausstattung und Reparaturanfälligkeit der Immobilie ab.
Wer verwaltet die Instandhaltungsrücklage ❓
Die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage ist Aufgabe des Hausverwalters.
Wofür darf die Instandhaltungsrücklage verwendet werden ❓
Da die Instandhaltungsrücklage zweckgebunden ist, darf diese auch nur für das Instandsetzen und die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums genutzt werden.
Dazu zählt bspw. die Beseitigung von Schäden oder die Erneuerung des Daches. Ebenso auch wiederkehrende Arbeiten wie Schönheitsreparaturen oder Inspektionen können mit der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden.
Sie möchten noch mehr über die Instandhaltungsrücklage erfahren oder haben Fragen diesbezüglich? Wir sind gern für Sie da.
Telefon: 05173 - 24604 oder 0163 - 6051404
Ihr Team von Lange und Lange Immobilien